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Rechnungsstellung
- Die ärztlichen Hausbesuche werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
- Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind (z.B. Beihilfe), werden diese Kosten in der Regel vollständig übernommen.
- Wenn Sie nicht privat versichert sind und die ärztliche Leistung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie die Rechnung selbst bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Das gilt auch für Privatversichterte im Basistarif, die den gesetzlich Versichterten gleichgestellt sind.
- Postbeamten - B, Studententarif, u.a. müssen den Differenzbetrag tragen.
- Die Abrechnung erfolgt durch den Arzt, der Sie aufgesucht hat. Die Rechnungslegung erfolgt von der professionellen “Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS)” in Berlin.
Wie Sie an schnelle Hilfe durch unser Notarzt-Team kommen, erfahren Sie ebenfalls auf dieser Website.